Die Linksfraktion beantragt konkrete Preissenkungen bei Strom, Fernwärme und Bustickets

Immer weniger Menschen kommen mit den explodierenden Kosten zurecht. Neben niedrigsten und niedrigen Einkommen, die steigende Rechnungen bei Strom und Fernwärme, hohe Buspreise und vieles andere nicht mehr stemmen können, bekommen jetzt auch die mittleren Einkommen Probleme, ihre Kosten für den Lebensunterhalt zu bewältigen.
Das von der Bundesregierung vorgelegte Entlastungspaket mit Einmalzahlungen (aber nicht für Renner*innen und Studierende!), 9-Euro-Ticket und einem zweifelhaften „Tankrabatt“ reicht vorne und hinten nicht aus, um dauerhaft (!) mit den zu hohen Kosten zurechtzukommen.
Die Flensburger Linksfraktion hat deshalb zwei Anträge in den Rat eingebracht, die in Flensburg direkt umgesetzt werden und vielen Menschen eine dauerhafte Entlastung bringen können. Noch Ende Juni werden der Antrag auf eine weitere Kostensenkung bei den Flensburger Buspreisen, der eine Vereinfachung des Tarifsystems, ein „Rundum-Tagesticket“ für 2,50 Euro und preiswertere Monatskarten vorsieht – und ein weiterer Antrag auf eine teilweise Senkung der Strom- und Heizkosten in den Ratsausschüssen und in die Ratsversammlung behandelt.
Hier die Einzelheiten:
Antrag auf Senkung der Strom- und Fernwärmepreise der Stadtwerke (RV-64/2022):
1. Bei der Stromversorgung wird ein preisreduzierter Grundbedarf von ca. 50 Prozent der durchschnittlichen Verbrauchsmenge eines privaten Haushalts auf dem Preisniveau von 2020 (31,15 € pro kWh, „Arbeitspreis“) festgeschrieben und wie folgt berechnet:
1-Personenhaushalt preisred. Grundbedarf: 950 kWh/Jahr
2-Personenhaushalt preisred. Grundbedarf: 1.400 kWh/Jahr
für jede weitere Person preisred. Grundbedarf: + 500 kWh/Jahr
Der Preis für diesen Grundbedarf wird nachfolgend maximal um den jährlichen prozentualen Anstieg der regionalen Durchschnittsnettolöhne erhöht. Der darüber hinausgehende Stromverbrauch wird zum jeweils aktuell gültigen Tarif abgerechnet. – In Haushalten mit stromerzeugter Warmwasserversorgung werden pro Person 400 kWh zum preisreduzierten Stromverbrauch hinzugerechnet.
2. Bei der Fernwärmeversorgung wird ein preisreduzierter Grundbedarf von 50 Prozent der letzten Verbrauchsmenge eines privaten Haushalts auf dem Preisniveau von 2020 (68,93 € pro MWh, „Arbeitspreis primär“) festgeschrieben. Der Preis für diesen Grundbedarf wird nachfolgend maximal um den jährlichen prozentualen Anstieg der regionalen Durchschnittsnettolöhne erhöht. Der darüber hinausgehende Fernwärmeverbrauch wird zum jeweils gültigen Tarif (2022: 101,36 € pro MWh, „Arbeitspreis primär“) abgerechnet.
Hier den gesamten Antrag downloaden.
Antrag auf Kostensenkung im Flensburger Busverkehr (RV-65/2022)
1. Die Verwaltung der Stadt Flensburg verstärkt ihre Arbeit für eine klimagerechte Verkehrswende, bei der durch niedrige Fahrpreise die Nutzung der Stadtbusse attraktiver wird und der motorisierte Individualverkehr in der Stadt reduziert wird. Dazu wird sie den Beschlussgremien der Stadtwerke Flensburg die folgende neue, vereinfachte Tarifstruktur vorlegen, die frühestens nach Ablauf der vom Bund finanzierten Rabattierung „9 für 90“ am 01.09.2022, spätestens jedoch ab dem 01.08.2023 gelten wird:
1.1. Das reguläre Monatsticket wird auf einen Preis von 40,- Euro reduziert; das 12-Monats-Abo wird nicht mehr verbilligt angeboten.
1.2. Die bisherigen Einzeltickets für Erwachsene werden durch das neue „Rundum-Ticket“ zum Preis von 2,50 Euro ersetzt, das ab dem Zeitpunkts des Kaufs bis zum Betriebsschluss (inkl. Nachtverkehr) unbegrenzt gilt; auf rabattierte „Streifenkarten“, Tages- und Familientickets wird verzichtet, ebenso auf stark rabattierte City-Gruppentickets ab der Exe.
1.3. Für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende sowie Senior*innen ab 65 Jahren bzw. Rentner*innen wird das „Rundum-Ticket“ zum Preis von 1,- Euro eingeführt.
1.4. Neu eingeführt wird ein Senior*innen- und Sozial-Monatsticket zum Preis von 20,- Euro, sowie ein Monatsticket für Schüler*innen, Auszubildende und Studierende zum Preis von 12,- Euro.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung eine Kostenaufstellung vorlegen, aus der hervorgeht, zu welchen Anteilen die Stadt bereit und in der Lage ist, eine solche neue Tarifstruktur mit zu finanzieren.
3. Nach Ablauf eines Jahres nach dem Inkrafttreten des neuen Nahverkehrstarifs wird die Maßnahme evaluiert – und ggf. verändert. Daraus resultierende Tariferhöhungen dürfen dabei nicht mehr als 10 Prozent betragen. Evtl. nachfolgende, weitere Fahrpreisjustierungen dürfen die Inflationsrate nicht übersteigen.
4. Mit dem Inkrafttreten des neuen Nahverkehrstarifs wird die Verwaltung in Verbindung mit der deutlichen Ausweisung von P+R-Parkplätzen am Stadtrand eine „spürbare“ Erhöhung der Parkgebühren im Innenstadt-Bereich vornehmen (z.B. 3,- Euro pro Stunde). Von der Erhöhung ausgenommen werden Personen mit starken Mobilitätseinschränkungen mit dem Nachweis einer solchen Schwerbehinderung.