Von falschen und fehlenden Signalen für Frauen …

Bericht aus dem Gleichstellungsausschuss (GA) vom 02.12.2020
Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus
Auch im GA der vergangenen Woche stand das Thema „Schwangerschaftsabbrüche im neuen Zentralkrankenhaus“ auf der Tagesordnung.
Grundlage dafür war eine Mitteilungsvorlage der Verwaltung, die als Ergebnis eines Runden Tisches ein externes Angebot der Stadt für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb der Verantwortung der beiden kirchlichen Träger, aber auf dem Krankenhaus-Campus in Aussicht gestellt hatte.
Kritik am Vorgehen der neuen kirchlichen Trägergemeinschaft aus (evangelischer) Diako und (katholischen) Maltesern gab es zwar von der Gleichstellungsbeauftragten Verena Balve, sie äußerte aber auch Hoffnungen zu dieser externen Lösung, die von der Sozialdezernentin Karen Welz-Nettlau kommentiert und als ein „medizinisches Versorgungszentrum“ dargestellt wurde.
Herman, der die Linksfraktion im GA vertritt, kritisierte (wie bereits im Sozialausschuss) die Weigerung der neuen Krankenhaus-Trägergemeinschaft, Schwangerschafts-abbrüche als Fortführungder derzeitigen und langjährigen Vereinbarung zwischen der Diako und der Stadt Flensburg als reguläres Krankenhausangebot vorzunehmen:
„Wir dürfen uns von einer kleinen religiösen Minderheit nicht auf der Nase herumtanzen lassen! Schließlich wird auch das neue Krankenhaus mit öffentlichen Geldern betrieben. Und die Mehrheit der Bevölkerung sieht das Thema weitaus liberaler als die katholischen Malteser!“, erklärte er.
Er wies auch darauf hin, dass mit der Weigerung der kirchlichen Träger die breite politische Zustimmung für ein neues Zentralkrankenhaus in Gefahr geraten könnte:
„Wir LINKE werden das nicht mittragen, und wir wissen noch nicht einmal, was und wie da seitens der Stadt irgendetwas geplant wird. Acht Zeilen in einer Mitteilungsvorlage reichen nicht aus. – Und wir wollen keine sonstwie gearteten Sonderwege für Frauen, die sich ihre Entscheidung für einen klinischen Eingriff wahrlich nicht leicht machen.“
Zustimmung erhielt er dafür von den Grünen, während die SPD eherdas Gefühl, „zwischen zwei Stühlen zu sitzen“, problematisierte.
Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung
Ebenfalls im GA behandelt wurde der „Plan zur Frauenförderung und Gleichstellung“, den im Vorfeld nahezu alle Fraktionen ausführlich kommentiert hatten und der auf dieser Grundlage in der Ratsversammlung behandelt werden wird.
Er stellt die Situation von beschäftigten Frauen in der öffentlichen Verwaltung sowie Ziele für eine positive Veränderung an den Punkten dar, an denen Frauen noch immer unterrepräsentiert sind. Dieser Plan ist zugleich ein Teil des Handlungsplans zurUmsetzung der EU-Gleichstellungscharta, der die Stadt 2019 beigetreten ist.
Die Mehrheit aller in der Stadtverwaltung Beschäftigten sind Frauen (58,7%), im Beamtenbereich jedoch nur gut 35 Prozent, insbesondere in den höheren Besoldungsgruppen dominieren dort Männer. Auch in den Leitungsfunktionen einiger Fachbereiche sind Frauen unterrepräsentiert, während sie im Sozial- und Gesundheitsbereich stark vertreten sind.
Über 43 Prozent aller Beschäftigten arbeiten in Teilzeit, und dies sind überwiegend Frauen.
Beschäftigungsverhältnisse von Frauen bei städtischen Tochtergesellschaften und Teilzeit
Die Linksfraktion hatte den Plan bereits im Oktober ausführlich diskutiert und kommentiert. Herman machte daher bei dieser GA-Sitzung noch einmal darauf aufmerksam, dass einige Beschäftigungsverhältnisse von Frauen bei städtischen Tochtergesellschaften – besonders im Reinigungssektor – problematisch seien und vom Plan nicht erfasst würden.
Zur Teilzeitbeschäftigung führte er aus: „Es bringt nicht viel, bei einer so hohen Teilzeitquote die Vollzeitarbeit von rund 40 Wochenstunden immer noch als Regelfall darzustellen. Hier muss auch seitens des städtischen Arbeitgebers ein neues, gleich vergütetes Normalzeit-Arbeitsverhältnis von 30-35 Stunden erwogen werden. Auf dieser Grundlage lassen sich – je nach Abteilung – Arbeitszeiten in einem Korridor von 25 bis 40 Stunden besser vereinbaren. Insbesondere Frauen haben derzeit im ‚Sonderfall Teilzeit‘ oft noch das Nachsehen. So kann berufliche Gleichstellung nicht funktioneren.“
Frauenförderplan nur für die Beschäftigten im Rathaus
Außerdem merkte Herman an: „Wir dürfen nicht außer Acht lassen, dass dieser Frauenförderplan nur für die Beschäftigten im Rathaus gilt! Um eine breite Gleichstellung in der Beschäftigung von Frauen überall in der Stadt zu erreichen, muss es darüber hinaus um die teils problematischen Beschäftigungen von Frauen zu niedrigeren Löhnen und im Minijob-Bereich gehen. Ein auf die Verwaltung begrenzter Plan reicht da bei weitem nicht aus. Hier muss auch die Stadt deutliche Verbesserungssignale senden!“